Erstberatung: | 0 € |
Monatsbeitrag für Einzelförderung (kein Gruppenunterricht; jederzeit kündbar)
Jede der einmal wöchentlich stattfindenden Trainingsstunden à 60 Minuten wird von mir umfassend geplant und genau auf die individuelle Problematik abgestimmt, sodass ein effektives Training gewährleistet ist. In den Ferien findet kein Unterricht statt. |
158 € |
Trainingseinzelstunde:
Zehnerkarte: |
49 €
390 € |
Test auf eine Legasthenie/ LRS oder Dyskalkulie inklusive Beratungsgespräch, siehe Menüpunkt Gutachten/Diagnosen | 150 € |
Kostenübernahme
Meist werden die Legasthenie- bzw. Dyskalkuliestunden privat bezahlt. Es gibt aber Fälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist:
- Für Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, besteht z.B. bei einer Versetzungsgefährdung die Möglichkeit, ein Bildungspaket für Lernförderung zu beantragen. Entsprechende Beantragungsformulare habe ich vorliegen. Informationen finden Sie unter
www.bildungspaket.bmas.de - Für erwachsene legasthene Menschen, die ein Legasthenietraining in Anspruch nehmen um in den Beruf eingegliedert werden zu können, besteht eventuell die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine einzulösen.
- In Einzelfällen ist es möglich, eine Kostenübernahme über die so genannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach § 35a SGB sind die Jugendämter für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Da Personen mit Legasthenie/ Dyskalkulie sehr häufig von seelischer „Behinderung“ bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis.
- Gerne helfe ich Ihnen beim Beantragen der Leistungen.
- Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie können in vielen Fällen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden.