| Erstberatung: 0 € |
Sie können zwischen unterschiedlichen Bezahlmöglichkeiten auswählen, je nachdem, was in Ihrem Fall die günstigste Variante ist: |
Monatsbeitrag für Einzelförderung: 169 € Jede der einmal wöchentlich stattfindenden Förderstunden (kein Gruppenunterricht; jederzeit kündbar) wird von mir umfassend geplant und genau auf die individuelle Symptomatik und Situation abgestimmt, sodass ein effektives Training gewährleistet ist.In den Ferien finden keine Stunden statt. Die Fördereinheiten gehen 45 Minuten. Im Preis ist auch Elternarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten enthalten, wenn Sie das wünschen und dies ein übliches Maß nicht überschreitet. |
| Trainingseinzelstunde: 70 € |
Zehnerkarte: 490 € |
| Fünferkarte: 260 € |
Die Kosten für Sie halte ich so gering, wie es nur irgendwie möglich ist. Bitte scheuen Sie sich nicht, sich um Kostenübernahme zu kümmern, wenn das für Sie wichtig ist. |
| Meist werden die Legasthenie- bzw. Dyskalkuliestunden privat bezahlt. Es gibt aber Fälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist: |
| Falls Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) für Ihre Kinder. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung dienen. |
| Für erwachsene legasthene Menschen, die ein Legasthenietraining in Anspruch nehmen um in den Beruf eingegliedert werden zu können, besteht eventuell die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine einzulösen. |
| In Einzelfällen ist es möglich, eine Kostenübernahme über die so genannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach § 35a SGB sind die Jugendämter für Eingliederungshilfe für „seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ zuständig. Da Personen mit Legasthenie/ Dyskalkulie sehr häufig von seelischer „Behinderung“ bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis. |
| Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie können in vielen Fällen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden. |