Kosten

Erstberatung: 0 €
Monatsbeitrag für Einzelförderung (kein Gruppenunterricht; jederzeit kündbar)

Jede der einmal wöchentlich stattfindenden Förderstunden à 60 Minuten wird von mir umfassend geplant und genau auf die individuelle Symptomatik und Situation abgestimmt, sodass ein effektives Training gewährleistet ist. In den Ferien finden keine Stunden statt.

169 €
Trainingseinzelstunde:

Zehnerkarte:

Fünferkarte:

60 €

450 €

260 €

Mir ist schmerzlich bewusst, dass das für viele Familien sehr viel Geld ist.

Viele Jahre habe ich, weil Bildung für alle leistbar sein soll und um den Geldbeutel der Familien zu schonen, die Preise zu gering angesetzt und dabei meine eigene Vorsorge vernachlässigt. Das kann ich nicht auf Dauer leisten.

Die Kosten für Sie halte ich so gering, wie es nur irgendwie möglich ist. Bitte scheuen Sie sich nicht, sich um Kostenübernahme zu kümmern, wenn das für Sie wichtig ist.

Kostenübernahme

Meist werden die Legasthenie- bzw. Dyskalkuliestunden privat bezahlt. Es gibt aber Fälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist:

  • Falls Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) für Ihre Kinder. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung dienen.
  • Für erwachsene legasthene Menschen, die ein Legasthenietraining in Anspruch nehmen um in den Beruf eingegliedert werden zu können, besteht eventuell die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine einzulösen.
  • In Einzelfällen ist es möglich, eine Kostenübernahme über die so genannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach § 35a SGB sind die Jugendämter für Eingliederungshilfe für „seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ zuständig. Da Personen mit Legasthenie/ Dyskalkulie sehr häufig von seelischer „Behinderung“ bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis.
  • Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie können in vielen Fällen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden.